LawFirm® PDF-Formulare für Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Tipps zur Arbeit mit den BerH / PKH PDF-Pflichtformularen

Am 22.12.2022 ist eine neue Verordnung zur Anpassung der PDF Pflichtformulare, u.a. zur BerH-Liquidation in Kraft getreten (zur Information…)

Seit der LawFirm® Version 8.2s werden – zusätzlich zu den bereits integrierten PDF-Formulare in der Zwangsvollstreckung – noch vier weitere PDF-Formulare für die Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in das Programm eingebunden.

Wie bereits in der Zwangsvollstreckung funktioniert die Arbeit mit den neuen PDF-Formularen in LawFirm® grundsätzlich genauso einfach wie mit Word: Obwohl die Formulare im Originalformat verwendet werden, das eigentlich keine Speicherung der Inhalte vorsieht, werden die Felder von LawFirm befüllt und die ausgefüllten Formulare in die Elektronische Akte gespeichert. Dort können sie auch wieder geöffnet, nachbearbeitet und wieder gespeichert werden. Auch die Änderung der Vorlagen – z.B. zum Einsetzen eigener Kontaktdaten der Kanzlei oder zum Vor-Ankreuzen häufig verwendeter Formular-Optionen – ist auf dem gleichen Weg wie bei den Word Vorlagen möglich.

Beachten Sie dabei bitte folgende Besonderheiten und Neuerungen:

Beachten Sie bitte folgende Punkte bei der Erstellung eines neuen Beratungshilfe- oder PKH-Antrags (Erklärung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen)

  • Wählen Sie zunächst genau wie bei Word die Schreibvorlage aus (neue Kategorie „Beratungshilfe_PKH“)
  • Außer dem Adressat (hier das Gericht) muss der Antragsteller aus den Mandanten ausgewählt werden, damit die Daten zum Einsetzen zur Verfügung stehen

  • Danach können Sie das Formular als [Dokument erstellen]
  • In dem bereits vorausgefüllten PDF Dokument ergänzen Sie dann einfach die weiteren Angaben.
  • Das ausgefüllte PDF-Formular ist in der Elektronischen Akte gespeichert, und kann dort jederzeit nachbearbeitet werden.

In einigen Formularen wird auch die Telefonnummer des Mandanten bzw. des gesetzlichen Vertreters abgefragt. Zum Einsetzen der Telefonnummer in die PDF-Formulare gibt es folgende Regeln:

  • Wenn es in der jeweiligen Adresse nur eine Telefonnummer gibt, wird diese von LawFirm verwendet.
  • Wenn es mehrere Telefonnummern gibt, tragen Sie als Anmerkung den Begriff „tagsüber“ in die im Formular zu verwendende Zeile ein:

Beratungshilfe-Liquidationen und Prozesskostenhilfe-Abrechnungen (Kostenfestsetzungsanträge) werden – wie sonstige Rechnungen und genauso wie bisher – über die Funktion [Abrechnung erstellen] aus der Gebührenregisterkarte des Aktenfensters aufgerufen.Zuvor müssen alle Gebührenpositionen eingetragen sein. LawFirm erinnert ggf. an eine noch nicht eingetragene Telekommunikations-Pauschale.

Wichtige Punkte für PKH Abrechnungen:

  • Die Berechnung der Regelgebühren für die Vergleichsrechnung in dem KFA Formular erfolgt bereits beim Eintrag der Gebühren.
  • Das bedeutet, dass diese Berechnung nur für Gebührenzeilen vorhanden ist, die bereits mit der neuen LawFirm Version eingetragen V8.2s wurden. (Ältere Einträge aus der Zeit vor der LawFirm Version 8.2s müssen ggf. neu eingetragen oder die Regelgebühren von Hand im PDF-Formular ergänzt werden.)
  • Die Berechnung der Regelgebühren kann über neue Spalten in der Gebührenliste kontrolliert werden (Knopf [Liste…] unten in der Registerkarte „Gebühren“ des Aktenfensters)

Wählen Sie im Fenster [Abrechnung erstellen] oben rechts den passenden Abrechnungs-Typ aus: „Beratungshilfe Festsetzung und Zahlung“ oder „PKH-Kostenfestsetzungsantrag“.

Erstellen Sie dann ganz wie gewohnt die Rechnung. Als Schreibvorlage wird automatisch das betreffende PDF-Formular ausgewählt.

Achten Sie bitte auf die richtige Auswahl des Adressaten (das Gericht) und des Antragstellers (aus den Mandanten).

Bitte beachten: wegen der anderenfalls erforderlichen komplexen Rückfragen müssen erhaltene Zahlungen direkt im vorausgefüllten Formular eingetragen werden.

(Die zum richtigen Eintrag der Zahlungen sonst erforderlichen Rückfragen zum Sachverhalt würden die Bedienung nur erschweren, so dass von einem automatischen Eintrag der Zahlungen abgesehen wurde).